Seitenbereiche
ihre helfende hand

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen?

Das zu versteuernde Einkommen ist Anknüpfungspunkt für die Ermittlung der Einkommensteuer. Das Einkommen errechnet sich aus allen Einkünften aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten daraus und nach Abzug der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und bestimmter Entlastungsbeträge.

Den drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und  Gewerbebetrieb) – auch Gewinneinkünfte genannt - stehen die Überschusseinkünfte gegenüber. Diese sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, und sonstige Einkünfte. Bei den betrieblichen Einkünften wird der Gewinn, bei den Überschusseinkünften wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten besteuert.

Als Einkünfte steuerfrei sind laut Gesetz z. B. bestimmte Transferzahlungen (z. B. Arbeitslosengeld), bestimmte Bezüge von Arbeitnehmern (z. B. Essens-Marken) und bestimmte Bezüge für Auslandstätigkeiten.

Gewerbliche Infizierung von Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit - News

FG-Urteil zur gewerblichen Infizierung

Mehr erfahren

Hinweise für die Erstattung einer Selbstanzeige - News

Grundsätze bei der Nacherklärung hinterzogener steuerpflichtiger Einkünfte

Mehr erfahren

Apotheker vermietet an Ärzte - News

Gewerbliche Apothekeneinkünfte infizieren Mieteinnahmen aus Arztpraxen

Mehr erfahren

1 % Methoden bei mehreren privaten Fahrzeugen - News

Wird eine entsprechende Anzahl gleichwertiger Fahrzeuge im Privatvermögen unterhalten, sollte der Versuch unternommen werden, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.

Mehr erfahren

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Seit über 30 Jahren kümmern wir uns um Ihre Anliegen und sind Ihr erster Ansprechpartner für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung! Kontaktieren Sie unser Team in Bergisch Gladbach / Bensberg. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.